Verpackungsverordnung
Hinweise zur Rücknahmeverpflichtung von Verpackungen, sowie Transportverpackungen.

Hinweis zur Rücknahmeverpflichtung von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen
Gemäß § 6 Abs. 3 der Verpackungsverordnung entfallen die Verpflichtungen nach § 6 Abs. 1 und 2 bei Verpackungen, für die sich der Hersteller oder Vertreiber an einem Dualen System beteiligt, dass flächendeckend im Einzugsgebiet eine regelmäßige Abholung oder Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen beim privaten Endverbraucher oder in dessen Nähe gewährleistet. Wir sind deshalb einem flächendeckenden Entsorgungssystem angeschlossen. Sie können daher alle Verpackungen die Sie zusammen mit unseren Produkten erhalten bei einer kommunalen Sammelstelle oder einem Entsorgungsunternehmen in Ihrer Nähe kostenfrei zurückgeben. Über aktuelle Entsorgungswege informieren Sie sich bei Ihrer kommunalen Entsorgungseinrichtung.
Kundeninformation über die Rückgabemöglichkeit von Transportverpackungen
Die Firma Rösle GmbH & Co. KG erfüllt gemäß Vorgabe des Verpackungsgesetzes Ihre Verpflichtungen durch die Beteiligung am Transportverpackungssystem der Interseroh Dienstleistungs GmbH. Nähere Informationen über den Ort der Rückgabe erhalten sie bei der Interseroh Dienstleistungs GmbH. Unsere Kundennummer lautet 247076.